 |
Antrag auf Frosthilfe stellen (13.09.2017
) |
zurück zur Übersicht |
Kategorie: Sonstiges |
|
Wie das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz berichtet, kann die Frosthilfe 2017 von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Haupt-, aber auch im Nebenerwerb ab dem 11.09.2017 beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass der Antrag bis spätestens zum 31.10.2017 gestellt werden muss.
Nach einer konkret definierten Schadensermittlung werden maximal 50% des Netto-Gesamtschadens entschädigt. Die Untergrenze liegt dabei bei 3.000 €, die Obergrenze bei 50.000 €, in begründeten Ausnahmefällen aber auch bei bis zu 150.000 € je betroffenem Unternehmen.
Details zu dieser Begründung von Ausnahmefällen, der Schadensermittlung und der Antragstellung entnehmen Sie der Homepage des Ministeriums und der Landwirtschaftsämter.
|
|